Die Welt der Heizsysteme hat sich verändert. Das Heizungsgesetz, eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bringt ab 2021 wesentliche Neuerungen, die für Gebäudeeigentümer*innen von großer Bedeutung sind. Hier ist alles, was du wissen musst:
Die Grundlagen des Heizungsgesetzes
- Zielsetzung: Das Gesetz zielt darauf ab, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Dies bedeutet, dass Heizungen, die überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig sind.
- Erster Gesetzentwurf: Der erste Entwurf wurde bereits am 19. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossen, wobei es seither verschiedene Änderungen gab.
Wichtige Regelungen im Heizungsgesetz
- Für Bestandsimmobilien: Es gibt keine Pflicht zum sofortigen Austausch bestehender Heizungsanlagen. Allerdings regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen defekte Öl- oder Gasheizungen ausgetauscht oder repariert werden müssen und welche Einschränkungen im Hinblick auf kommunale Wärmeplanung bestehen.
- Für Neubauten: Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen. Wichtig ist der Zeitpunkt des Bauantrags und die geplante Lage der Immobilie. Für Neubauten in Neubaugebieten und Baulücken gelten unterschiedliche Vorschriften.
Die 65-%-Regel
- Definition: Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein entsprechender Betrieb unmittelbar nach dem Einbau erfolgt.
- Optionen für Eigentümer*innen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen, beispielsweise durch den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen.
Fördermöglichkeiten und steuerliche Aspekte
- Förderungen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet unmittelbare Zuschüsse zu Investitionskosten an. Es gibt auch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank.
- Steuerliche Aspekte: Die steuerrechtlichen Auswirkungen des GEG hängen von der Art der Nutzung der Immobilie ab – ob selbstgenutzt oder zur Erzielung von Einkünften.
Praxistipps und Handlungsempfehlungen
- Neubauten: Bei einem Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 muss die Immobilie so beheizt werden, dass ein Betrieb der Heizanlage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien möglich ist.
- Defekte Heizungen: Bei defekten Öl- und Gasheizungen hängt das Vorgehen davon ab, ob eine Reparatur möglich ist und wann die neue Heizung eingebaut wird.
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