Die Welt der Heizsysteme hat sich verändert. Das Heizungsgesetz, eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bringt ab 2021 wesentliche Neuerungen, die für Gebäudeeigentümer*innen von großer Bedeutung sind. Hier ist alles, was du wissen musst:

Die Grundlagen des Heizungsgesetzes

  • Zielsetzung: Das Gesetz zielt darauf ab, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Dies bedeutet, dass Heizungen, die überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig sind.
  • Erster Gesetzentwurf: Der erste Entwurf wurde bereits am 19. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossen, wobei es seither verschiedene Änderungen gab.

Wichtige Regelungen im Heizungsgesetz

  • Für Bestandsimmobilien: Es gibt keine Pflicht zum sofortigen Austausch bestehender Heizungsanlagen. Allerdings regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen defekte Öl- oder Gasheizungen ausgetauscht oder repariert werden müssen und welche Einschränkungen im Hinblick auf kommunale Wärmeplanung bestehen.
  • Für Neubauten: Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen. Wichtig ist der Zeitpunkt des Bauantrags und die geplante Lage der Immobilie. Für Neubauten in Neubaugebieten und Baulücken gelten unterschiedliche Vorschriften.

Die 65-%-Regel

  • Definition: Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein entsprechender Betrieb unmittelbar nach dem Einbau erfolgt.
  • Optionen für Eigentümer*innen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen, beispielsweise durch den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen.

Fördermöglichkeiten und steuerliche Aspekte

  • Förderungen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet unmittelbare Zuschüsse zu Investitionskosten an. Es gibt auch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank.
  • Steuerliche Aspekte: Die steuerrechtlichen Auswirkungen des GEG hängen von der Art der Nutzung der Immobilie ab – ob selbstgenutzt oder zur Erzielung von Einkünften.

Praxistipps und Handlungsempfehlungen

  • Neubauten: Bei einem Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 muss die Immobilie so beheizt werden, dass ein Betrieb der Heizanlage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien möglich ist.
  • Defekte Heizungen: Bei defekten Öl- und Gasheizungen hängt das Vorgehen davon ab, ob eine Reparatur möglich ist und wann die neue Heizung eingebaut wird.

Mehr erfahren

Für weitere Details lade dir einfach unser kostenloses Infoblatt zum Heizungsgesetz herunter.

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