Für Norbert Blühm schien 1986 die Rente noch sicher. 2023 ist mit Sicherheit zu sagen, die Besteuerung der Rente ist sicher! 

Seit dem Jahr 2005 sind Renten erstmals steuerpflichtig – zumindest spürbar. Dabei war es zunächst nur ein Prozentsatz von 50%, der jedoch bis 2040 kontinuierlich ansteigt, sodass Neurentner des Jahres 2040 ihre Altersbezüge zu 100% versteuern müssen. 

Wichtig ist, dass jede weitere Rentenerhöhung bereits seit 2005 zu 100% steuerpflichtig ist, sodass auch Rentner, die viele Jahre keine Steuererklärung machen mussten, nun sukzessiv in die Steuerpflicht rutschen. 

Nicht selten fordern die Finanzämter gleich Steuererklärungen für mehrere Jahre an und oftmals fehlen den Betroffenen wichtige Angaben, wie die Bruttojahresrente, Kranken- und Pflegeversicherungs-Abzüge oder der Rentenfreibetrag. 

Nach Schätzungen des statistischen Bundesamtes sind, Stand 2019 etwa 37% aller Rentenempfänger steuerpflichtig.  

Doch welche Möglichkeiten haben die Betroffenen? 

Schauen wir uns die gängigsten Lösungen einmal an: 

Selbstfertigung mit Elster 

Theoretisch gut gedacht, praktisch scheitert es oft schon an der aufwendigen Registrierung. Selbst viele Arbeitnehmer fühlen sich durch die fehlende intuitive Handhabung und der bestehenden Unübersichtlichkeit des Elsterprogramms unwohl ihre Steuererklärung zu fertigen und fehlerfrei zu übermitteln. 

Bei Rentnern kommt häufig noch die fehlende technische Ausstattung hinzu.  

In der Realität ist das Elsterprogramm somit keine echte Alternative. Des Weiteren benötigt der Rentner zur Fertigstellung eine Vielzahl an Unterlagen, was die Erstellung zusätzlich erschwert und verzögert. 

Lohnsteuerhilfeverein

Grundsätzlich ist der Lohnsteuerhilfeverein eine gute und meist gegenüber dem Steuerberater kostengünstigere Variante. Jedoch haben die Lohnsteuerhilfevereine nicht dieselben technischen Möglichkeiten des Steuerberaters, die vom Finanzamt gespeicherten Daten elektronisch abzurufen.

Somit sind die bereits genannten Zuarbeiten von den Betroffenen zu erbringen, was den Prozess im Vergleich zum Steuerberater aufwendiger und vor allem zeitintensiver gestaltet. Werte, die vorab bei der Deutschen Rentenversicherung erst einmal abgefordert werden müssen, müssen anschließend in Handarbeit in das System übernommen und abgeglichen werden.  

Steuerberater

Der einfachste, schnellste und bequemste Weg, ist wohl der zum Steuerberater. Im Idealfall braucht es nur die Legitimation des Mandanten und schon kann der Steuerberater mit wenigen Informationen die Erklärung fertigen. 

Doch da dieser grundsätzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden ist, ist dieser Weg auch meist der kostenintensivste. 

Fazit

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass alle hier vorgestellten Varianten, mit ihren jeweils genannten Vor- und Nachteilen keine 100% zufriedenstellende Lösung für die Betroffenen darstellt.  

Aus diesem Grund starteten wir ein Projekt mit dem Namen „Renter-TAX”, welches den einfachen Weg des Steuerberaters mit dem preisgünstigen eines Lohnsteuerhilfevereins kombinieren sollte. 

Getreu dem Motto: „Ich relax mit Rentner-TAX“ wurde für den Standardfall (Erklärung ohne externe Belege) eine Lösung konzipiert, bei der der betroffene Rentner seiner grundlegenden Erklärungspflicht mit wenigen Klicks rechtssicher nachkommen kann. 

Und so wird’s ab dem 2ten Quartal 2024 funktionieren: 

1.) Klicke auf den Link und lade dir die Vollmacht herunter und sende sie  
      unterschrieben zurück. -> so legitimierst du uns zur Vertretung 

2.) Lade ein Foto von deinem Personalausweis (Vorder- und Rückseite) sowie ein Foto 
      von dir mit deinem Ausweis hoch. -> so legitimierst du dich 

3.) Überweise den Betrag von 119€ an uns und nach Zahlungseingang starten wir  
      umgehend die Erklärung  

4.) Gebe die fertige Steuererklärung frei und wir senden sie zum Finanzamt.  

     Der Bescheid kommt direkt zu Dir. 

Fertig! 

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